FAQ Chorverband

Bestandsmeldung

Für eine aussagekräftige Statistik ist es notwendig, dass die Vereine jährlich ihre Mitgliederzahlen an den Verband melden. Die Bestandsdatenerhebung erfolgt über OVERSO, das Vereinsverwaltungsprogramm des Deutschen Chorverbandes (DCV). Die Bestandsdaten sind Grundlage der Rechnungsstellung der Chorverbänden an die Mitgliedsvereine, aber auch Grundlage für die Probenpauschale, die einmal jährlich an die Vereine ausbezahlt wird.

https://s-chorverband.de/vereinsfuehrung/mitgliederstatistik

Chorleitersuche

Gerne versenden wir Ihre Chorleitersuche bei den Vereinen und platzieren sie auf der Homepage. Bitte senden Sie dafür eine aussagekräftige Ausschreibung mit höchstens 2 MB als pdf an die Geschäftsstelle.

C1 Ausbildung

Der Chorverband SBH führt in jedem zweiten Jahr die C1-Ausbildung („Vize-Chorleiter“) durch. Mit viel Spaß werden motivierte Sänger*innen dazu ermutigt, erste Schritte in der Chorleitung zu gehen. Der Kurs endet mit einer Prüfung, die Voraussetzung für die weitere Ausbildung ist. Die neuen Termine werden den Vereinen rechtzeitig bekannt gegeben.

Förderung chorischer Projekte (Schwäbischer Chorverband)

Aus Eigenmitteln fördert der Schwäbische Chorverband sowohl chorische Kleinprojekte mit bis zu 500 Euro Zuschuß, als auch innovative Projekt mit bis zu 10.000 Euro Zuschuß. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Abschnitten auf der Seite des SCV.

https://s-chorverband.de/vereinsfuehrung/zuschuesse

Ehrungen

Langjährige Sängerinnen und Sänger, Vorstandsmitglieder, Jubiläen von Vereinen: es gibt viele Gelegenheiten, Danke zu sagen. Auf der Ehrungsseite des SCV finden Sie Auflistungen der einzelnen Ehrungsstufen. Zusätzlich gibt es im Chorverband SBH eine Ehrung für 20 und 30 Jahre aktives Singen im Verein und für besondere Verdienste in der Vereinsführung (Goldene Ehrennadel des Chorverband Schwarzwald-Baar-Heuberg).

https://s-chorverband.de/vereinsfuehrung/ehrungen

Fortbildungen (regional)

Vereine können beim Regionalverband bis zum 01.11. eines Jahres die Durchführung einer Fortbildung beantragen. Dabei stellen die Vereine den Ort (eine Raummiete kann mit beantragt werden) und besprechen mit dem Dozenten das Datum und die Inhalte. Für die Suche nach Dozenten können Sie gerne auf die Geschäftsstelle zukommen. Die Veranstaltung muß verbandsöffentlich sein. Mindestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung wird diese im Verband beworben. Die Eigenbeteiligung beträgt derzeit zwischen 10 und 15 Euro pro Sänger*in.

https://chorverbandsbh.de/fortbildungen-aktuell/

Fortbildungen (überregional)

Auf der Seite Chorbildung BW werden die Fort- und Ausbildungen unseres Verbandes sowie anderer Regionalverbände und des Schwäbischen und Badischen Chorverbandes gelistet.

GEMA

Für alle öffentlichen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen gilt die GEMA-Meldepflicht (was aber nicht heißt, dass alle etwas kosten)! Jeder Mitgliedsverein hat hierzu von der GEMA Zugangsdaten erhalten. Neben der Meldung der Veranstaltung ist auch die Setliste (gesungene Titel) einzureichen. Veranstaltungen müssen bis spätestens 21 Tage nach Stattfinden der Veranstaltung gemeldet werden, da ansonsten keine Kostenübernahme garantiert werden kann.

Schwäbischer Chorverband-Mitgliedsbonus: Der Schwäbische Chorverband übernimmt bei termingemäßer Anmeldung die GEMA-Gebühren für die konzertanten Veranstaltungen und zwar unabhängig davon, wie viele Konzerte der Verein durchführt. Für evtl. nachfolgende gesellige Teile muss der Verein selbst die Kosten tragen.

Die Meldung erfolgt digital über das Portal der GEMA.

OVERSO

Der Deutsche Chorverband stellt seinen Mitgliedsorganisationen mit OVERSO eine Software zur Verfügung, die speziell für die Belange von Chorvereinen und -verbänden entwickelt wurde. Die Vereine benötigen Overso zwingend für die jährliche Bestandsmeldung. Darüber hinaus steht es ihnen frei, OVERSO auch für die Mitgliederverwaltung zu nutzen.

Erklärungen und Hilfen zu Overso finden Sie auf der programmeigenen Hilfeseite oder bei der Oversobeauftragten des Chorverbandes unter der Mailadresse overso@chorverbandsbh.de.

Probenpauschale

Der SCV leitet an seine Vereine die Probenpauschale des Landes nach den Richtlinien für die Amateurmusik weiter. Diese dient der Mitfinanzierung des regelmäßigen Übungs-, Unterrichts- und Probenbetriebs.

Die Höhe Probenpauschale bemisst sich nach der Zahl der im Verein aktiven Ensembles (500 Euro bei einem bis zu 2.000 Euro bei mehr als fünf aktiven Ensembles.

Weitere Bedingungen:

https://s-chorverband.de/vereinsfuehrung/zuschuesse

Versicherungen

Die Mitglieder des Schwäbischen Chorverbandes (SCV) können das Thema (relativ) entspannt sehen, denn die Vereine und Regionalchorverbände des Schwäbischen Chorverbandes und alle gemeldeten Vereinsmitglieder haben automatisch für die jeweiligen satzungsgemäßen Aufgaben und Tätigkeiten eine sogenannte „Rundumversicherung“ über den Deutschen Chorverband (DCV) mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG.

https://s-chorverband.de/vereinsfuehrung/versicherung